Nachfolgend werden die Kriterien zur Förderung von Gehölzpflegemaßnahmen aufgeführt:
Bezuschusst wird generell und ausschließlich der Maschineneinsatz, der zu einer fachgerechten Gehölzpflege notwendig ist. Hierzu zählen je nach Bedarf folgende Tätigkeiten:
- Motorsäge + Bedienperson
- Motorsense + Bedienperson
- Hochentaster + Bedienperson
- Häcksler + Bedienperson
- Ggf. Schlepper (Angabe PS) + Anhänger + Bedienperson
- Ggf. Schlepper (Angabe PS) + Seilwinde + Bedienperson
- Fahrzeug + Anhänger + Bedienperson zur Schnittgutentsorgung (0,3 €/km + Stundensatz Bedienperson)
Der Nachweis über die getätigte Arbeit (Tätigkeit in Stunden) wird in einem Formblatt, das der Landesjagdverband zur Verfügung stellt, dokumentiert
Als Kalkulationsgrundlage dienen die aktuellen Verrechnungssätze des Maschinenrings Baden-Württemberg
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Helfende Personen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit werden nicht bezuschusst
Werden für die fachgerechte Gehölzpflege nicht vorhandene Maschinen geliehen oder Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragt, können die dadurch entstandenen Kosten zu 50 % bezuschusst werden
Sollen Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragt werden, sind vorab drei Angebote einzuholen und dem Landesjagdverband zukommen zu lassen
(Quelle: Landesjagdverband Baden-Württemberg)