Vermerk zur Förderung von Biotoparbeit im Rahmen des LJV-Artenschutzprogramms

Die Antragstellung findet (wie beim LJV-Artenschutzprogramm üblich) gesammelt über die

Jägervereinigungen (Biotopobleute), Hegeringe oder Hegegemeinschaften statt. Der Antrag

wird formlos beim Landesjagdverband eingereicht. Nach Prüfung und Genehmigung der

Maßnahme kann mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden.

Erstellt am

Nachfolgend werden die Kriterien zur Förderung von Biotoparbeiten aufgeführt:

Bezuschusst wird generell und ausschließlich der Maschineneinsatz bei Neuanlage von Stillgewässern (inkl. Schilfpflanzung) sowie die Kosten der Pflanzen. bei Anlage von niedrigwüchsigen Gehölzen, Hecken, Streu- und Wildobst. Hierzu zählen je nach Bedarf folgende Tätigkeiten:

  • Aushub: Bagger (Angabe PS) + Bedienperson
  • Abtransport Humus: Schlepper (Angabe PS) + Anhänger + Bedienperson
  • Kauf von Pflanzen

Der Nachweis über die getätigte Arbeit bzw. der Kauf von Pflanzen wird in einem Formblatt, das der Landesjagdverband zur Verfügung stellt, dokumentiert

Als Kalkulationsgrundlage dienen die aktuellen Verrechnungssätze des Maschinenrings Baden-Württemberg

Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Helfende Personen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit werden nicht bezuschusst

Werden für die fachgerechte Anlage von Stillgewässern nicht vorhandene Maschinen geliehen oder Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragt, können die dadurch entstandenen Kosten zu 50 % bezuschusst werden

Sollen Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragt werden, sind vorab drei Angebote einzuholen und dem Landesjagdverband zukommen zu lassen