Biotoparbeit – So funktioniert die Förderung

Auf Antrag fördert der LJV auch fachlich sinnvolle Pflanzungen von niedrigwüchsigen Gehölzen, Hecken, Streu- und Wildobst sowie auch die Anlage, Pflege und Instandsetzung von Stillgewässern. Formlose Anträge werden in der Geschäftsstelle des LJV geprüft und ein Zuschuss von bis zu 50 % der jeweiligen Kosten gewährt. Vor allem eine notwendige Nachpflege durchwachsener Hecken und Gehölze wird gerne durch uns gefördert.

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Anträge mit Gesamtkostenaufstellung und Schilderung/Planung des Vorgehens müssen vor Arbeitsbeginn beim LJV eingereicht werden, der nach Überprüfung des Antrags einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeiterkosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Anträge werden formlos an die Geschäftsstelle des LJV gesandt. Die gegebenenfalls notwenige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.

 

(Quelle: Landesjagdverband Baden-Württemberg)