Anträge mit Gesamtkostenaufstellung und Schilderung/Planung des Vorgehens müssen vor Arbeitsbeginn beim LJV eingereicht werden, der nach Überprüfung des Antrags einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeiterkosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Anträge werden formlos an die Geschäftsstelle des LJV gesandt. Die gegebenenfalls notwenige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.
(Quelle: Landesjagdverband Baden-Württemberg)