Tollwutmonitoring

künftiges Vorgehen beim Tollwutmonitoring

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Mit der Änderung der Tollwutverordnung vom 4. Oktober 2010 ergaben sich für das jährliche Tollwutmonitoring einige Änderungen. Mit der Neufassung des § 3a der Tollwutverordnung müssen nun alle sog. „Indikatortiere“ der Untersuchung auf Tollwut zugeführt werden.
Indikatortiere sind kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, sowie alle verendet (auch verunfallt) aufgefundenen Füchse, Marderhunde und Waschbären.
Gesund erlegte Tiere ohne Auffälligkeiten oder Krankheitserscheinungen werden nicht mehr in das Routinemonitoring einbezogen.
Das Land Baden-Württemberg zahlt den Jagdausübungsberechtigten zur Honorierung des Aufwandes zur Probenbereitstellung eine sog. Fuchsprämie. Die Gesamtzahl der landesweit prämierungsfähigen Tiere wurde auf 500 Indikatortiere festgesetzt (gedeckelt). Die Höhe der Prämie beträgt 25 €. Für die Erfassung bzw. Reihenfolge der Prämierungsfähigkeit ist das Eingangsdatum in den Untersuchungsämtern entscheidend. Die sog. Fuchstruhen (Anlage)können von den Jagdausübungsberechtigten genutzt werden um dort die Indikatortiere abzuliefern. Die Entleerung der Truhen erfolgt durch das Land-ratsamt (Veterinäramt) jedoch nur bei Bedarf und nicht bei jedem einzelnen Tier. D.h., wer seine Chancen auf Zuteilung einer Prämie insbesondere am Jahresende erhöhen möchte, muss sein Tier selbst nach Aulendorf zum Untersuchungsamt bringen.
Die Indikatortiere sind einzeln in stabilen Plastiksäcken zu verpacken und der vollständig aus-gefüllte Untersuchungsantrag (Anlage) in einen separaten Beutel (z.B. Gefrierbeutel) mit einem stabilen Band außen zu befestigen. Das Veterinäramt wird die Prämienempfänger dann kontaktieren (Untersuchungsanträge bitte leserlich mit Kugelschreiber ausfüllen).